!!! Fördermöglichkeit !!!
von Wegebaumaßnahmen
in Niedersachsen
Vom Niedersächsischen Landvolk, Kreisverband Hildesheim (Am Flugplatz 4, 31137 Hildesheim) erhielten wir die nachfolgenden Informationen zur Initiative »ProLand«.
Bitte beachten Sie, daß für Sie evtl ein anderes Amt für Agrarstruktur zuständig ist als Hannover, von dem hier die Rede ist.
Gerne helfen wir (Firma PÖMA) Ihnen bei der Kostenermittlung und der Umsetzung der Wegebaumaßnahmen.
PÖMA-Wegeservice, i.A. Christian Wrege
Zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten können wir (speziell Herr Thomas Ahrenholz) weiterhelfen. Fragen Sie uns bitte!
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Fachinformation zum
ProLand-Programm
spez. Förderung des Wegebaus
22.03.2000
Wir haben vom Amt für
Agrarstruktur
folgende Informationen bekommen:
gefördert wird der Neubau befestigter landwirtschaftlicher Wege oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter landwirtschaftlicher Wege mit 60 Prozent der tatsächlichen Baukosten
Wegenetzdichte (8-t-Achslast) vor der Baumaßnahme nicht mehr als 1,2 km je 100 ha Gemarkungsfläche und nach Abschluß der Baumaßnahmen nicht mehr als 1,5 km je 100 ha Gemarkungsfläche.
Dringlichkeitskriterien entscheiden über Förderfähigkeit, sind z.Zt. aber noch nicht bekannt.
Förderprogramm läuft bis Ende 2006. Fördergelder sind ab 2000 jeweils für ein Kalenderjahr zu beantragen. Eine Baumaßnahme kann sich auch über mehrere Kalenderjahre erstrecken.
Abrechnung einer Maßnahme bzw. eines Teilabschnitts jeweils bis zum 31.8. beim Amt für Agrarstruktur
Gefördert werden Anträge von Realverbänden. Auch Privatpersonen können gefördert werden, sofern der Wegebau von öffentlichem Interesse ist. In Orten ohne Realverband kann auch die Gemeinde einen Antrag stellen.
Bei der Förderung von Baumaßnahmen im lfd. Jahr 2000 sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
Förderanträge möglichst bald bis Anfang April beim Amt für Agrarstruktur einreichen, ggf. Anlagen nachreichen
Förderbescheide werden z.Zt. nur unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU zum ProLand-Programm erteilt.
Sollten angesichts begrenzter finanzieller Mittel mehr Förderanträge eingehen, als Mittel vorhanden sind, werden die Anträge im jeweils folgenden Jahr berücksichtigt.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern bei der Beantragung von Fördergeldern für den Wegebau folgendes Vorgehen:
anhand der 1,2 und 1,5 km- Beschränkung überprüfen, ob eine Förderung grundsätzlich in Frage kommt
Im Realverband, soweit noch nicht geschehen, entsprechende Beschlüsse zum Wegebau fassen. In Gemarkungen ohne Realverband die Gemeinde ansprechen.
eine Kostenaufstellung für den Förderantrag vornehmen, gefördert werden dann die tatsächlich entstandenen Kosten, ggf. auch Grunderwerb.
Die Dringlichkeit des Förderantrages als Anlage dem Förderantrag beifügen. Da wir z.Zt. noch keine Dringlichkeitskriterien kennen, sollte bei diesem Punkt auf eine dem Antrag nachzureichende Erläuterung zur Dringlichkeit hingewiesen werden.
Den Förderantrag möglichst bald beim Amt für Agrarstruktur in Hannover einreichen.
Ohne genehmigten Förderantrag keine Baumaßnahmen beginnen, sonst Verfall der Fördergelder.
In Ihrer
Landvolkgeschäftsstelle im Grünen Zentrum am Flugplatz sind
Förderanträge erhältlich. Wir sind Ihnen auch gern beim
Ausfüllen der Anträge behilflich.